Betriebshaftpflicht

Firmen haften für Ihre Mitarbeiter
Gem. § 831 BGB Haftung für den Verrichtungsgehilfen.
Bei uns gelten als mitversichert alle Honorarkräfte, Mitarbeiter, Praktikanten, Angestellte, Azubis.
Erlebnispädagogische Firmen, Einrichtungen
3 Mio. oder 5 Mio. Deckungssumme Jahresnettobeitrag ab 280,-- €
Seilgärten:
Privathaftpflicht gilt für einen Firmeninhaber als mitversichert gem. dem der Betriebshaftpflicht zugrundeliegendem Tarif.
Touristisch orientierte Seilgärten:
Vielzahl von künstlichen Hindernissen (Übungen) aus Seilen, Netzen Holzelementen in unterschiedlicher Höhe in z. B. Bäumen installiert. Deckungssumme 5 Mio. Jahresnettobeitrag ab 700,-- €
Pädagogisch orientierte Seilgärten:
Hohe und niedrige Elemente die als Problemlösungsaufgabe konzipiert wurden und neben der Kommunikationskompetenz auch die Problemlöseaufgaben fördern. Deckungssumme 5 Mio. Jahresnettobeitrag ab 900,-- €
kurzfristige Veranstaltungen
Bis zu 4 Tagen auf Anfrage
Einzeltrainer
Überwiegende nebenberufliche Tätigkeit ohne Mitarbeiter gem. Risikoanalyse 3 Mio. oder 5 Mio. Deckungssumme Jahresnettobeitrag ab 95,-- €
BGB Unerlaubte Handlung
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig, das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
§ 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten zufügt.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.
Scheinselbständigkeit Ja oder Nein
Es gibt verschiedene maßgebliche Kriterien, nach denen geprüft wird, ob Scheinselbst-ständigkeit vorliegt Dabei wird jeder Fall für sich geprüft. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Anwalt Ihre Situation durch, bevor Sie das Statusfeststellungsverfahren wählen. Das Anfrageverfahren kann erst gemacht werden, wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde. Es lohnt sich in jedem Falle eine eingehende Beratung einzuholen.
Klarheit verschafft das
STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN Der deutschen Rentenversicherung Clearingstelle Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob der Auftragnehmer selbständig tätig oder abhängig beschäftigt und aufgrund der Beschäftigung versicherungspflichtig ist. Dabei können nur konkrete, also tatsächlich praktizierte Vertragsverhältnisse beurteilt werden. Pauschalentscheidungen oder Vorabentscheidungen können nicht getroffen werden. Hat ein Auftragnehmer gleichzeitig mehrere Auftraggeber ist jedes Vertragsverhältnis für sich zu beurteilen.
“Auszug aus den Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung des Sozialversicherungsrechtlichen Status“
Vorab können keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, über die ausschlaggebenden Merkmale für den Beweis der Scheinselbständigkeit.