Berufsunfähigkeitsversicherung

Keine Versicherung ist wie die andere!
Weil es jeden treffen kann.
Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Kapital. Sie ist Grundlage Ihres Lebensstandards. Darauf bauen Sie Ihre Wünsche und Ziele auf. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Leistungsvermögen gut abgesichert ist.
Berufsunfähigkeit kann viele Ursachen haben: Unfall, Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
Ursachen für Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit
Wirbelsäule, Gelenke, Rheuma, Unfallverletzungen, Nervenleiden, Krebs, Herz/Kreislauf, Schlaganfall, Leber, Galle, Nieren, Diabetes, Magen, Darm, Lunge, Sinnes-/Sprachorgane, Haut/ Allergien, Blutgefäße, Suchterkrankungen, HIV/Aids.
Wir bieten Ihnen eine gezielte Vorsorge an
Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben, werden pflegebedürftig oder müssen Ausbildung bzw. Studium abbrechen. Dann brauchen Sie eine Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung diese sichert Ihnen eine garantierte monatliche Rente. Die Rentenhöhe bestimmen Sie.
2 Tarife für Ihre garantierte Rente
Standard
- Bei Berufsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten springt Ihre SBU ein.
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Ihr Beitrag wird nicht erhöht, wenn Sie in einen gefährlicheren Beruf wechseln oder sich für ein riskantes Hobby entscheiden.
Comfort
- Bei Berufsunfähigkeit von mehr als 6 Monaten springt Ihre SBU ein.
- Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit: Sie werden nicht auf einen anderen Beruf verwiesen, wenn Sie diesen nicht konkret ausüben.
- Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre BU-Rente ohne Gesundheitsfragen erhöhen, z. B. wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen oder sich beruflich verbessern.
- Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten, bis zu 6.000 €.
Besondere Leistungen: Dread Disease
Schnellhilfe
Bei Eintritt folgender Krankheiten: Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen und gutartiger Hirntumor, erhalten Sie einmalig, ab 5.000 € bis zu 30.000 €.
Gesetzliche Leistungen
Im Falle einer Berufsunfähigkeit sind Selbstständige gesetzlich nicht abgesichert, Freiberufler müssen mit Einnahmeausfällen rechnen, Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes mit Versorgungslücken. Arbeitnehmern steht von der Gesetzlichen Rentenversicherung nur ein geringer Teil ihres letzten Nettoeinkommens zu.
Damit müssen Sie rechnen
Bei Berufsunfähigkeit können Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben. Dennoch bleiben Sie eventuell arbeitsfähig. Dabei dürfen Sie auf sämtliche verfügbare Berufe auf dem Arbeitsmarkt verwiesen werden. Ohne Rücksicht auf Ihre Qualifikation und Lebensstellung.
Ihnen stehen z. B. keine staatlichen Leistungen zu, wenn Sie noch mindestens 6 Stunden arbeiten können.
Sind Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig, erhalten Sie die volle Erwerbsminderungsrente; bei 3 bis 6 Stunden gibt es die halbe.
Die halbe Rente bekommen alle vor dem 2. Januar 1961 geborenen auch bei Berufsunfähigkeit.
Berufsanfänger haben in der Regel erst nach einer 5-jährigen Wartezeit Anspruch auf Leistungen.
Berufsunfähigkeitsbeispiel
Patientin erkrankt an Brustkrebs. Durch die Behandlung ist Sie fast ein Jahr lang außerstande Ihren, einen Beruf/Tätigkeit auszuüben. Sie erhält gem. Ihrem Vertrag die versicherte Jahresrente und ist von der Beitragszahlung befreit. (Zeitraum für die Dauer der Krankheit bis hin zur Genesung).