Private Unfallversicherung

Leistungen
  • Leistungs-Update-Garantie
  • Invaliditätsleistung und/oder Unfallrente auch für Kinder
Erweiterung des Unfallbergriffes
  • Gase und Dämpfe
  • Rettung von Menschen, Sachen und Tieren
  • Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und Medikamente
  • Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und Medikamente beim Führen von Kfz (bis 1,1Prom.)
  • Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Herz-Kreislaufstörungen als Unfallursache
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden (z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen, Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser)
  • Röntgen-, Laser- und Maserstrahlen
  • Passives Kriegsrisiko für die Dauer von 14 Tagen
  • Psychische und nervöse Störungen als Unfallfolge
  • Lebensmittelvergiftungen
  • Impfschäden
  • Verbesserte Infektionsklausel (inkl. Zeckenstiche usw.), Immunklausel
  • Gesundheitsschäden durch Erfrierungen
  • Flüssigkeits-/ Nahrungs- / Sauerstoffentzug gelten als Unfall
  • Unfälle aufgrund von Übermüdung
  • Verschollenheit(wenn Todesfallleistung vereinbart ist)
Reise
  • Bergungskosten bis 30.000,--€ (inkl. VHV Unfall-Service)
  • Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen
Kosmetische Operationen und Kurkosten/Reha
  • Kurkosten-/Reha- Tagegeld für max. 100 Tage bei Nachweis eines Attests 30 €/pro Tag
  • Reha-Management / Umschulungsmaßnahme bis 20% der Invaliditätssumme, max. 10.000,-- €
  • Kosmetische Operationen mit Kostennachweis inklusive Ersatz aller natürlichen Zähne bis 30.000,--€
Kinder
  • Vergiftungen bei Kindern bis 14 Jahre
  • Beitragsfreie Weiterführung bei Tod des Versicherungsnehmers in der Kinder- Unfallversicherung bis zum 21. Lebensjahr
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern (auch Adoptiv- und Pflegekinder) für 12 Monate
  • Kinderbetreuung/Haushaltshilfe, Kostenübernahme bei unfallbedingtem Tod oder stationärer Heilbehandlung des betreuenden Elternteils bei Kindern bis zum 14 Lebensjahr
  • Nachhilfeunterricht für Kinder bis 14 Jahre, max. 500 € gegen Nachweis
  • Rooming-in-Leistung für begleitende Elternteile, soweit Krankenhaustagegeld für das Kind mitversichert ist.
Sonstiges
  • Anrechnung Mitwirkungsanteil ab 50%
  • Verbesserte Gliedertaxe
  • Sofortleistung für Schwerverletzte bis 10.000,--€
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers bis 12 Monate
  • Doppelte Todesfallleistung bei Tod beider Elternteile bis 40.000,--€
  • Behindertengerechter Umbau von Haus, Wohnung oder Kfz bis 20 % Invaliditätssumme, max. 10.000,--€
  • Verdienstausfall bei Unternehmern, Selbstständigen bis 0,5Prom. der Invaliditätssumme, max. 500 € pro Unfallereignis.
  • Änderung der Berufstätigkeit – Beibehalt des Versicherungsschutzes bei Tätigkeit in höherer –Gefahrengruppe bis max. 6 Monate
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Ehe-/ Lebenspartnern bis Ende des Versicherungs-jahres, 25.000 € für den Invaliditätsfall
Anzeigefristen
  • Verlängerte Anzeigefristen (Invalidität 24 Monate / Tod 21 Tage)
  • Verlängerte Anzeigefristen bei geringfügigen Unfallfolgen
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld (wenn vereinbart)
  • Krankenhaustagegeld auch bei Behandlung in gemischten Instituten (Sanatorien, Reha-Einrichtungen)
  • Verlängerung von Genesungsgeld bis 500 Tage
  • 3 Tagessätzte Krankenhaustagegeld bei ambulanter OP
  • Verlängerung der Krankenhaustagegeld-Zahlung auf 1.000 / 1.825 (Baustein EXKLUSIV) Tage binnen 5 Jahren
  • Verdoppelung der Krankenhaustagegeld-Zahlung bei Auslandsunfällen bis max. 4 Wochen stationären Aufenthalts im Ausland
  • Schmerzensgeld von 200 € (bei Knochenbrüchen ohne Krankenhausaufenthalt oder ambulanter OP)
Zusatzleistungen
Erweiterung des Unfallbegriffes
  • Durch Eigenbewegungen verursachte Bauch- oder Unterleibsbrüche sowie Knochenbrüche, Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule (ohne Bandscheiben)
  • Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und Medikamente beim Führen von Kfz (bis 1,5Prom.)
  • Infektionen aufgrund geringfügiger Haut- und Schleimhautverletzungen sind eingeschlossen
  • Allergische Reaktionen durch Insektenstiche und damit zusammenhängende Desen-sibilisierungsmaßnahmen gelten als Unfallereignis
Reise
  • Bergungskosten bis 1 Mio.€ (inkl. Unfall Service)
Kosmetische Operationen und Kurkosten / Reha
  • Kosten für kosmetische Operationen inklusive Erstz aller natürlichen Zähne bis 50.000,--€
Kinder
  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind im Umgang mit Feuerwerkskörper versichert
Sonstiges
  • Keine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils
  • Umfangreich verbesserte Gliedertaxe inklusive Milz und Niere
  • Erhöhung der Sofortleistung für Schwerverletzte bis 30.000,-- € bei einem Unfall während Bau oder Umbau eines Eigenheims
Easy Care
  • Erstgespräch zur Feststellung der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit
  • Hausnotrufdienst

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigten. Daneben gibt es die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern.

Die Berufsgenossenschaften haben nach § 14 SGB VII vorrangig die Aufgabe, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.

Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.

Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Radio Seefunk (RSF)

Erfahren Sie hier mehr...

Angebote für Pädagogen

Berufshaftpflichtversicherungen für Erlebnispädagogen